Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.